Kryptoversicherung

Kryptowährungen sind durch keine gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherung geschützt. Kommt es (zumeist durch einen Hackerangriff oder internen Betrug) – zum Verlust von Beständen, sind diese Bestände unwiderruflich verloren.

Manche Kryptobörsen haben deshalb eine Versicherung für solche Fälle abgeschlossen. Die Versicherungspolice deckt dann Schäden aus kriminellen Handlungen. Dazu zählen neben Hackangriffen auch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern der Börse. Nicht versichert sind typischerweise Verluste infolge von Fahrlässigkeiten des Anlegers wie zum Beispiel die Weitergabe von Passwörtern oder der Verzicht auf den Einsatz bestimmter Sicherungsverfahren wie der Zwei Faktor Authentifizierung.

Anleger sollten Kryptobörsen mit einem belastbaren Versicherungsschutz grundsätzlich vorziehen. Vorteilhaft sind Policen renommierter Versicherer mit hoher Versicherungssumme und möglichst wenigen Ausschlüssen.