Teilausführung
Teilausführungen sind im Handel mit Wertpapieren relevant. Erteilt ein Anleger einen Auftrag über den Kauf oder Verkauf von zum Beispiel 100 Wertpapieren, kann die Order möglicherweise nicht vollständig ausgeführt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn bei einer Kauforder über 100 Aktien lediglich 50 Aktien im Markt verfügbar sind. Der Broker wird dann den Kauf von 50 Aktien ausführen. Besteht kein weiterer Orderzusatz, verbleibt der nicht ausgeführte Teil der Order im System. Bei den meisten Brokern sind taggleiche Teilausführungen nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden, d. h. die Ordergebühr wird auch bei einer Ausführung in zwei Teilen nur einmal belastet. Durch bestimmte Orderzusätze wie FOK und IOC lassen sich Teilausführungen unterbinden.