Stimmrecht

Besitzer einer Stammaktie eines Unternehmen - Aktionäre - erhalten ein durch die Stammaktie verbrieftes Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Das Stimmrecht steht jedem Aktionär gemäß § 134 Abs. 1 Aktiengesetz zu. Dabei besitzt jeder Aktionär so viele Stimmrechte, wie es seinem Anteil am Unternehmen entspricht. Maßgeblich für die Zuordnung des Stimmrechts ist der Dividendenstichtag (ein Tag unmittelbar vor dem Termin der Hauptversammlung).

Es gibt einzelne Aktiengattungen ohne Stimmrecht, wie zum Beispiel Vorzugsaktien mit dem Anspruch auf eine höhere Dividende. Stimmrechte können grundsätzlich auch online ausgeübt werden, wenn die Aktiengesellschaft entsprechende Möglichkeiten vorhält.