EdW

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist eine deutsche Anlegerentschädigungseinrichtung. Die EdW sichert Anleger gegen den Verlust von Ansprüchen aus Wertpapiergeschäften ab. Im Entschädigungsfall gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 90 % ausstehender Forderungen bis maximal 20.000 EUR pro Kunde. Die EdW schützt auch vor Verlusten infolge der Pleiten von CFD Brokern, sofern diese Mitglied sind. Mitglied war zum Beispiel die 2013 insolvent gewordene FXDirekt-Bank. Rechtlich gesehen ist die EdW ein bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedeltes Sondervermögen des Bundes.