Einlagensicherung und Emittentenrisiko für Aktionäre, Fondssparer und CFD Trader

Wie sicher ist eigentlich das Geld im Depot, bei CFD Brokern und in Fonds? Grundsätzlich so sicher wie das jeweilige Investment. Es gibt allerdings einige Restrisiken fernab der Marktentwicklung, die Anleger zumindest zur Kenntnis nehmen sollten.

Wie sicher sind die Aktien und ETF Anteile im Depot?

Aktien und andere Wertpapiere im Depot einer Bank sind grundsätzlich das Eigentum des Anlegers. Es handelt sich nicht um eine Forderung gegen die Bank (wie es zum Beispiel bei einer klassischen Bankeinlage der Fall ist). Im Fall der Insolvenz der depotführenden Bank müssen die Wertpapiere an den Kunden herausgegeben werden. Die bei der Bank verwahrten Wertpapiere fließen nicht in die Insolvenzmasse ein.

Allerdings gibt es einen theoretischen Ausnahmefall. Ist die Bank pflichtwidrig nicht imstande, das für den Kunden verwahrte Wertpapiervermögen herauszugeben, kann es zu Ausfällen kommen. Grundsätzlich besteht in diesem Fall ein Anspruch des Kunden gegen die Bank. Kann diese den Anspruch aufgrund von Insolvenz nicht erfüllen, greift der Schutz der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese entschädigt 90 % der Forderungen bis maximal 20.000 EUR pro Kunde (nicht pro Depot).

Dass eine Bank oder ein Broker die verwahrten Wertpapiere nicht herausgeben kann, erscheint recht unwahrscheinlich. Schließlich reduzieren Clearingstellen Abwicklungsrisiken aus Wertpapiergeschäften. Dennoch hat der Gesetzgeber ein solches Szenario im Gesetz berücksichtigt.

Quelle: www.e-d-w.de

ETFs: Swaps und Wertpapierverleih als stille Risiken?

Börsengehandelte Indexfonds (ETFs) sind rechtliches Sondervermögen. Eine Insolvenz der Fondsgesellschaft führt nicht zum Verlust des Vermögens. Genau wie bei Aktien gilt, dass im Depot verwahrte ETF Anteile Eigentum des Anlegers und nicht Eigentum der Bank sind. ETFs können allerdings bestimmte Risiken eingehen, die im Extremfall zu Verlusten unabhängig von der Marktentwicklung des zugrunde liegenden Basiswertes führen könnten.

Eines dieser Risiken betrifft den Verleih von Wertpapieren. Viele ETFs verleihen Wertpapiere an andere Markteilnehmer und erzielen damit zusätzliche Einnahmen. Diese Einnahmen werden zumindest zum Teil auch an die Anleger ausgeschüttet. Der Verleih von Wertpapieren erfolgt stets gegen Sicherheiten. Zumeist übersteigt der Wert der Sicherheiten den Marktwert der verliehenen Wertpapiere.

Prinzipiell ergibt sich aus dem Verleih von Wertpapieren durch ETFs allerdings ein Ausfallrisiko. Kann die andere Partei des Leihgeschäfts ihre Verpflichtungen nicht erfüllen und reichen die Sicherheiten nicht zur Deckung der Ansprüche des Kunden aus, besteht ein gewisses Ausfallrisiko.

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Manche ETFs bilden ihr Portfolio durch Swaps nach. Dies sind außerbörsliche Geschäfte mit anderen Marktteilnehmern. Auch hier kommen typischerweise verschiedene Sicherheitsmechanismen wie die Hinterlegung von Sicherheiten, regelmäßige Ausgleichszahlungen etc. zum Einsatz. Dennoch ist es prinzipiell möglich, dass ein Swapkontrahent des ETFs seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und es dadurch zu Ausfällen kommt.

Diese Risiken sind vom Emittentenrisiko zu unterscheiden. Ein Emittentenrisiko gibt es bei ETFs aufgrund der Konstruktion als Sondervermögen nicht. Anders verhält es sich bei Zertifikaten. Diese sind rechtlich gesehen Inhaberschuldverschreibungen des jeweiligen Emittenten. Dessen Insolvenz führt zum Ausfall der Forderung.

Wollen Anleger Swap- und Wertpapierleiherisiken im Zusammenhang mit ETFs umgehen, bietet sich ein Blick in den Fondsprospekt an. Längst nicht alle ETFs arbeiten mit Swaps und Wertpapierverleih. Für große Basiswerte lassen sich problemlos ETFs finden, die auf beides verzichten.

Quelle: lyxoretf.de

CFD Broker: Geld in offenen Geschäften oder auf dem Kundenkonto?

Wie steht es um Risiken bei CFD Brokern? CFD Broker verfügen grundsätzlich nicht über eine Banklizenz. Die Kundengelder werden deshalb auf segregierten Konten bei lizenzierten Banken verwahrt. Im Fall einer Insolvenz dieser kontoführenden Bank greift die jeweilige Einlagensicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Kontowährung durch die Einlagensicherung abgedeckt ist. Die deutsche Einlagensicherung etwa schützt nur Guthaben in Euro oder Währungen eines EU Mitgliedstaats. USD Konten können dann von der Einlagensicherung ausgeschlossen sein.

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Anders verhält es sich allerdings mit Forderungen aus offenen Geschäften. Dies sind Forderungen gegen den CFD Broker. Kann dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllen, kommt es zum Ausfall der Forderung. In vielen Ländern gibt es allerdings auch hier Anlegerschutzeinrichtungen. In Deutschland ist dies etwa die EdW, in Zypern der Investor Compensation Fund (ICF). Auch bei britischen Brokern gibt es bis zu einer gewissen Höhe Schutz.

Quelle: fscs.org.uk